
Beim Inlinelinking kann es zu zahlreichen Rechtsverstößen kommen, wenn der Link den Eindruck vermittelt, daß der im Rahmen gezeigte Inhalt dem Betreiber es Rahmens zuzurechnen ist. Die Einzelheiten sind hier aber noch nicht gerichtlich geklärt. Möglich wäre ein Verstoß gegen das UrhG, das MarkG und das UWG
Gefunden auf
https://www.lexexakt.de/glossar/inlinelinksrefr.php
Keine exakte Übereinkunft gefunden.